weitere Informationen für Eltern

                                              Rechtliches



Versicherungen

Das Tageskind wird über das Jugendamt bei der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet. 
Ich als Tagespflegeperson habe eine(betriebliche) Haftpflicht Versicherung abgeschlossen. Versichert sind jedoch nur Schäden, die das Tageskind bei Dritten verursacht.

Notfallvollmacht


Ich als Tagespflegeperson bin verpflichtet in medizinischen Notfällen für das Kind eine (notärztliche) Behandlung zu veranlassen. 

Impfschutz

In der Kindertagespflege dürfen nur Kinder mit ausreichendem Impfschutz nach den jeweils aktuellen Impfempfehlungen der zuständigen Impfkommission für Säuglinge und Kleinkinder aufgenommen werden.

Müssen Kinder in Kindertagespflege geimpft sein?

· Ja. Alle Kinder, die eine Kindertagespflegestelle, eine Kita oder Schule ab dem ersten Geburtstag besuchen, müssen geimpft sein.

· Kinder im Säuglingsalter, die noch nicht geimpft werden können, weil sie noch zu jung sind, können trotzdem in der Kindertagespflege betreut werden. Sie müssen dann später geimpft werden. Wurde ein Kind im Säuglingsalter in die Kindertagespflegestelle aufgenommen, muss die Kindertagespflegeperson dies dem Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt fordert die Eltern zum entsprechenden Zeitpunkt (zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat des Kindes) auf, das Kind impfen zu lassen.

· Kinder, die am 01.03.2020 bereits in einer Kindertagespflegestelle betreut wurden, müssen den Impfnachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen.



Share by: